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Wichtige informationen vor der reise

Lieber Gast!

Wir informieren Sie hiermit, dass nach der geltenden Gesetzgebung* ab dem 1. September 2021 alle Gäste, die in Ungarn Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen, ihre persönlichen Daten vom Beherbergungsbetrieb in der Software für die Beherbergungsverwaltung über einen Dokumentenscanner erfassen und anschließend an einen Speicherplatz, die Geschlossene Gästedatenbank (VIZA), übertragen lassen müssen.

Die zu erfassenden Daten:

  • Familienname und Vornamen
  • Familienname und Vorname bei der Geburt
  • Ort der Geburt
  • Datum der Geburt
  • Geschlecht des Gastes
  • Staatsangehörigkeit
  • Vor- und Nachname der Mutter bei der Geburt (falls im Ausweisdokument angegeben)
  • Identifikationsdaten des Personalausweises oder des Reisedokuments
  • bei Drittstaatsangehörigen**: Nummer des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung, Datum und Ort der Einreise.

Zur Erfassung der Daten hat der Gast, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, dem Beherberger seinen Personalausweis, Führerschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das zur Identifizierung verwendet werden kann. Bei Nichtvorlage verweigert der Beherberger die Beherbergung. Der Beherberger ist gesetzlich berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, ihn vorzulegen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Sie im Besitz des für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erforderlichen Lichtbildausweises sind.
Vielen Dank für Ihre freundliche Mitarbeit!
Geltende gesetzgebung*

  • Gesetz CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben für die Entwicklung von Tourismusgebieten;
  • Regierungsverordnung 235/2019 (X. 15.) über die Umsetzung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben der Entwicklung von Tourismusgebieten;
  • Regierungsverordnung 414/2015 (XII. 23.) über die Ausstellung von Personalausweisen und die Regeln für die einheitliche Aufnahme von Gesichtsbildern und Unterschriften.

**Drittstaatsangehörige: Personen gemäß der Definition im Gesetz II von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.